UKW-Funk – Binnenfunk / Seefunk
Um die Sicherheit in der Schifffahrt zu gewährleisten ist auch noch heutzutage das wichtigste und einzig zugelassene Kommunikationsmittel der Funk. Darüber werden alle Sicherheitsmeldungen, Wetterberichte, der Notverkehr (Hilferufe) und die Kommunikation von Schiffen untereinander abgewickelt.
Gewerblich genutzte Schiffe unterliegen der Ausrüstungspflicht.
Sportboote ab 12 m unterliegen ebenfalls der Ausrüstungspflicht sobald sie gewerblich genutzt werden. D.h. alle Charterschiffe ab 12 m müssen ein UKW-Funkgerät installiert haben. Kleinere Charterboote sind aus Sicherheitsgründen meist ebenfalls mit UKW-Funk ausgerüstet.
Ist ein Funkgerät an Bord muss es vom Schiffsführer/Skipper genutzt werden um alle sicherheitsrelevanten Meldungen zu erhalten und befolgen zu können. Und natürlich um im Notfall Hilfe herbeizurufen.
Um ein Funkgerät nutzen zu dürfen, muss der Schiffsführer/Skipper im Besitz eines für das Fahrtgebiet (Binnen oder das Meer) vorgeschriebenen Funkzeugnisses sein.
Wir unterscheiden bei den UKW-Funkzeugnissen zwischen
UKW-Binnenfunk (UBI) und UKW-Seefunk (SRC)
Je nachdem auf welchen Gewässern Sie unterwegs sein wollen benötigen Sie das eine oder das andere Zeugnis.
Wir empfehlen beide Zeugnisse in Kombination abzulegen.
Das erspart Ihnen viel Zeit beim Lernen, da viele Inhalte identisch sind und Geld für die Ausbildung, da Sie einen Kombipreis erhalten. Und das Beste daran: für den Binnenteil brauchen Sie nur eine verkürzte Ergänzungsprüfung ablegen.
So sind Sie für alle Fälle gerüstet, egal was Sie in Zukunft vorhaben.
Beide Zeugnisse weden international anerkannt.
Voraussetzung für beide Funkscheine ist ein Mindestalter von 15 Jahren.
Binnenfunk UBI:
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk berechtigt zum Betrieb von UKW-Binnenfunkanlagen im Fahrtgebiet Binnenschifffahrt, also auf Flüssen und Seen.
Binnenfunk läuft in der Sprache des Landes ab, in dem Sie sich befinden. Unsere Prüfung erfolgt in deutscher Sprache.
Seefunk SRC:
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Seefunk berechtigt zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst (also auf dem Meer) auf UKW-Seefunkgeräten und schließt die Bedienung der Sicherheitsfunksysteme (GMDSS) ein. Seefunk läuft in englischer Sprache ab. Einfache Grundkenntnisse in Englisch sind ausreichend.
Unerlässlich: das Funkgerät
Kommentar von Hans Sakowski, unserem Firmengründer und 55 Jahre auf See:
»Das Funkgerät ist meiner Ansicht nach das wichtigste Rettungsmittel an Bord. Ohne das Funkgerät und die US-Coastguard würde ich heute nicht mehr leben.«